Gedanken zur Realisierung
Voraussetzung für die Überlegung, ein Betriebsratsmandat anzustreben,ist zunächst, daß man in einem Betrieb arbeitet, der die Voraussetzungen zur Bildung eines Betriebsrats erfüllt. Dazu müssen mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt sein (dann erfolgt die Wahl eines Obmanns), ab 20 Arbeitnehmern wird ein 3-köpfiger Betriebsrat gewählt. Reguläre Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre zwischen März und Mai statt (die nächsten 2018). Zu einem anderen Zeitpunkt können Wahlen nur durchgeführt werden, wenn noch kein Betriebsrat existiert oder der amtierende Betriebsrat kollektiv von seinem Amt zurückgetreten ist. Die genauen Einzelheiten zu den Bedingungen finden Sie im Betriebsverfassungsgesetz.
Kompromisse einzugehen ist unvermeidbar. Das kann sich innerhalb des Betriebsratsgremiums, aber auch im Umgang mit dem Arbeitgeber als notwendig erweisen.
Menschenkenntnis und psychologisches Gespür sind unschätzbar. Nicht nur, um einmal in das Amt gewählt zu werden, sondern vor allem im Umgang mit den Kollegen. Nicht selten hat man mit den sogenannten “schwierigen” Menschen zu tun. Diese haben auch im Berufsleben oft Probleme und bedürfen dringend der Unterstützung von Betriebsräten.
Wille zur Veränderung, der Traum von einer besseren Welt. Betriebsräte sollten sich nicht nur als Reparaturbetrieb verstehen, sondern auch eine Vision von einer besseren, menschlicheren Welt mitbringen. Dies ist zwar nicht zwingende Voraussetzung, hilft aber über viele Frustrationen des Alltags hinweg.
Das Verhältnis zu Gewerkschaften sollte man geklärt haben. Es gibt zwar keine Vorschrift, daß Betriebsräte einer Gewerkschaft angehören müssen, dennoch halte ich dies für notwendig, wenn man seinen Aufgaben sachgerecht nachgehen will. In den Betrieben finden sich immer häufiger Listen sogenannter “unabhängiger” Kandidaten zusammen. Diese sind jedoch nicht selten ausgesprochen abhängig vom jeweiligen Unternehmen. Dagegen bietet die Einbindung in eine gewerkschaftliche Struktur die Voraussetzung für qualifizierte Information, den Blick über den Tellerrand und gemeinsames Handeln auch betriebsübergreifend.
Erst einmal Herzlichen Glückwunsch zu dieser Überlegung.
Aber bevor wir zur Praxis kommen, die Wahlbeteiligung ansteht und ich in dieses Ehrenamt gewählt werde, vielleicht noch ein paar Gedanken zur Realisierung und eine Checkliste.
Welche persönlichen Voraussetzungen muß ich mitbringen?
An erster Stelle steht der Wille, sich für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen einsetzen zu wollen. Alles andere wird sich finden. Profilneurotiker, Schreihälse oder Intriganten stehen einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit dagegen immer im Wege.
Der Wille, Konflikte einzugehen und auch zu lösen ist wichtig.
Die Bereitschaft, sich auch mit komplizierten juristischen Sachverhalten auseinanderzusetzen ist hilfreich, jedoch nicht Bedingung. Im Zweifels- und Konfliktfall wird man immer juristischen Beistand benötigen. Wenn das Unternehmen auf dem Herr-im-Hause Standpunkt steht und sehr grundsätzlich an alle Fragen herangeht, ist die Wahrscheinlichkeit solcher juristischer Auseinandersetzungen groß.
Kommunikativ sein, gerne mit anderen Menschen reden, gehört zur Grundausstattung. Das gilt sowohl im Verhältnis zu den Kollegen im Betrieb, aber auch zu Betriebsräten anderer Betriebe und den Vertretern des Arbeitgebers. Die Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft sind für freigestellte und nicht-freigestellte Betriebsratsmitglieder sicher unterschiedlich. Wer eine Betriebsversammlung vorbereiten und durchführen soll, braucht hier sicher mehr Qualifikation und ein bißchen Talent.
Wenn also alles passt: dann ran an die Arbeit und viel Erfolg!
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